Ablauf & Kosten

Ablauf

Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Nach der Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail vereinbaren wir ein Erstgespräch. Hier  haben wir Gelegenheit uns gegenseitig kennenzulernen. Sie werden Zeit haben ausführlich Ihr Anliegen zu schildern und ich werde Sie zu Ihren aktuellen Beschwerden befragen. Zudem werden ich die organisatorischen Rahmenbedingungen der Therapie mit Ihnen besprechen. Oft klärt sich bereits im ersten Gespräch, ob wir uns beide eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.
 
Probatorische Phase
Es folgen bis zu vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen, in denen wir einen ersten Verständnisrahmen zur Entwicklung Ihrer aktuellen Probleme und Krankheitssymptome entwickeln werden. Abschließend werden wir Perspektiven und Ziele bestimmen, die sie im Rahmen der Therapie erreichen möchten, ich werde Ihnen eine diagnostische Rückmeldung geben und wir werden gemeinsam einen Behandlungsplan besprechen.
 
Antrag auf Psychotherapie
Sollten Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, stelle ich den Antrag auf Psychotherapie beim Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Beihilfe, Heilfürsorge).
 
Sollten Sie die Therapiekosten selbst tragen läuft alles genau so ab, mit Ausnahme der Antragstellung.
 
Nach der Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse beginnen die Therapiesitzungen. Die Anzahl an Therapiesitzungen hängt von der Schwere Ihrer Symptome und unserer individuellen Vereinbarung ab und beträgt in der Regel 25-80 Sitzungen im wöchentlichen Abstand.
 

Kosten

Privatversicherte und Beihilfe                                                                       Bei Privatversicherten und KlientInnen mit Anspruch auf Beihilfe werden die Kosten für eine Therapie in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass Umfang und Form der erstatteten Leistungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Daher ist es wichtig, Ihre jeweiligen Konditionen im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären und sich zu informieren, ob Ihre Krankenkasse Psychotherapie als Kostenübernahmeleistung mitversichert.

Gesetzlich Versicherte                                                                                         Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, ist es mir leider nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Gesetzlich versicherte Patienten können daher nur im Rahmen der privaten Kostenübernahme (siehe Selbstzahler) aufgenommen werden.

Selbstzahlende Menschen                                                              Unabhängig von der Versicherung besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Die Kosten je Therapiestunde (50 Min.) werden den aktuellen Empfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen.