Ablauf
Kosten
Privatversicherte und Beihilfe Bei Privatversicherten und KlientInnen mit Anspruch auf Beihilfe werden die Kosten für eine Therapie in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass Umfang und Form der erstatteten Leistungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Daher ist es wichtig, Ihre jeweiligen Konditionen im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abzuklären und sich zu informieren, ob Ihre Krankenkasse Psychotherapie als Kostenübernahmeleistung mitversichert.
Gesetzlich Versicherte Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, ist es mir leider nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Gesetzlich versicherte Patienten können daher nur im Rahmen der privaten Kostenübernahme (siehe Selbstzahler) aufgenommen werden.
Selbstzahlende Menschen Unabhängig von der Versicherung besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Die Kosten je Therapiestunde (50 Min.) werden den aktuellen Empfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen.